Für die Umsetzung im Betrieb

Erste Projektresultate liegen vor: Hilfsmittel mit praktischen Tipps zu Fragen rund um Teilzeitarbeit.

Hilfsmittel zu Teilzeitarbeit

Unsere Hilfsmittel unterstützen bei Fragen rund um Teilzeitarbeit – etwa zu Fragen der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse). Die Checkliste Anstellung hilft bei administrativen Fragen. Weitere Hilfsmittel folgen.

Es empfiehlt sich ein offenes Gespräch, um beidseitige Erwartungen zu klären. Im Arbeitsvertrag sollte der Beschäftigungsgrad festgehalten werden.

Die meisten Lohnabzüge der Arbeitnehmenden fallen prozentual aus. Wo feste Beiträge im System definiert sind, sollte genauer hingeschaut werden.

Pensionskasse

  • Lohn melden und monatlichen Betrag berechnen lassen.

  • Vorsorgeplan überprüfen und in Rücksprache mit den Arbeitnehmenden allenfalls anpassen.

Familienzulagen

  • Arbeitnehmende mit Familienzulagen darauf hinweisen, dass sich durch Teilzeitbeschäftigung Änderungen im Anspruch ergeben können.

Wer Teilzeit arbeitet, wird bei der Beruflichen Vorsorge (BVG) benachteiligt. Und zwar nicht, weil er oder sie durch Teilzeitarbeit weniger verdient, sondern wegen «Eintrittsschwelle» und «Koordinationsabzug».

Die Eintrittsschwelle legt fest, ab welchem Jahreslohn die Arbeitnehmenden obligatorisch bei der Pensionskasse versichert werden müssen (2026: 22’680 CHF). Der Koordinationsabzug wird vom Jahreslohn abgezogen und bestimmt den Lohn, der versichert werden muss (2026: 26’460 CHF).

Herausforderungen bei Teilzeitarbeit

Die Eintrittsschwelle und der Koordinationsabzug sind für alle Beschäftigten gleich hoch – egal ob jemand Vollzeit oder Teilzeit arbeitet. Der versicherte Lohn – und somit die zukünftigen Leistungen der Pensionskassen – fällt für Teilzeitbeschäftigte im Verhältnis zu ihrem Lohn entsprechend prozentual tiefer aus als für Vollzeitbeschäftigte.

Teilzeitgerechte Vorsorgepläne

Unternehmen können diese Benachteiligung zu moderaten Bedingungen aufheben:

  • Den Koordinationsabzug dem Beschäftigungsgrad anpassen.

  • Auch Einkommen unter der Eintrittsschwelle versichern.

Die meisten Pensionskassen bieten solche oder ähnliche Lösungen in ihren Vorsorgeplänen an.

Angebote für Unternehmen

Die Hilfsmittel werden zusammen mit der projektbegleitenden Arbeitsgruppe erarbeitet. In der Arbeitsgruppe befinden sich Personen aus Geschäftsleitung und Personalwesen von Holzbaubetrieben aus verschiedenen Regionen der Deutschschweiz.

Unternehmen können zudem kostenlos von niederschwelliger Beratung und fachlicher Begleitung für betriebsinterne Pilotprojekte profitieren.