Teilzeitarbeit wird zum Teil mit Temporärarbeit oder Arbeit auf Abruf gleichgesetzt. Das sind jedoch verschiedene Arbeitsverhältnisse.
Bei Temporärarbeit handelt es sich um eine befristete und somit für Arbeitnehmende unsichere Arbeitsform, bei der die Arbeitnehmenden im Normalfall bei einer Personalvermittlungsfirma angestellt sind.
Teilzeitarbeit hingegen ist unbefristet, und die Anstellung erfolgt im Normalfall direkt beim Unternehmen und mit einem fix vereinbarten Monatslohn.
Für Personen mit Betreuungspflichten ist es meistens wichtig, dass Teilzeitarbeit klar geregelt und Arbeit auf Abruf unterbunden wird. Denn für familienfreundliche Arbeitsbedingungen braucht es planbare Einsatzzeiten und langfristige Stabilität. Schliesslich haben auch Kinderbetreuungsstrukturen und Schulen fixe Anfangs- und Schlusszeiten.